E-Commerce

Der aus dem elektronischen Datenaustausch (EDI) hervorgegangene Begriff Electronic Commerce (E-Commerce) bezeichnet die Nutzung von elektronischen Medien, um geschäftliche Transaktionen anzubahnen und abzuwickeln. Als einheitliche Handelsplattformen dienen elektronische Marktplätze ( EM).

Die Unterstützung erfolgt durch den Einsatz von informationstechnischen Systemen zur Sammlung, Übermittlung und Verarbeitung von Informationen, die in Zusammenhang mit einem Kauf einer Lieferung und der Bezahlung der Ware oder Dienstleistung stehen. Je nachdem ob die Interaktion und Transaktion zwischen Verwaltungen (A für Administration), Unternehmen (B für Business) und Verbrauchern (C für Consumer oder Customer) oder untereinander stattfindet, spricht man von A2A, A2B, A2C oder B2A, B2B, B2C oder C2C.

Die Strategien zur Nutzung von Electronic Commerce zielen dabei darauf ab, die administrativen Tätigkeiten zu automatisieren, Kostenvorteile zu realisieren bzw. höhere Umsätze durch die Nutzung elektronischer Medien zu erzielen.

E-Commerce zwischen Verwaltungen, Unternehmen und Privatkunden

E-Commerce zwischen Verwaltungen, Unternehmen und Privatkunden

E-Commerce umfasst alle geschäftlichen Aktivitäten von der Bestellung über die Buchung und Lieferung bis hin zur Zahlungsabwicklung mit E-Cash mit realem Geld oder E-Geld. Teile von Electronic Commerce können dabei Electronic Data Interchange (EDI), E-Mail, E-Forms, Filetransfer, automatische Bearbeitung von Faxen, Übertragung von CAD- Daten, Nutzung des World Wide Web ( WWW) für einen Online-Shop, eine Shopping Mall oder einen Merchant Server sein. Entsprechendes gilt für Mobile Commerce mit dem Unterschied, dass M-Commerce ortsunabhängig mit mobilen Endgeräten erfolgt. Wird das E-Commerce von mehreren Mitgliedern eines Social Network begleitet, dann handelt es sich um Social Commerce, S-Commerce. Und bei Collaborative Commerce, C-Commerce, so geht es dabei um gemeinschaftliche Handelsaktivitäten von mehreren Benutzern oder einer Benutzergruppe.

E-Commerce-Varianten

E-Commerce-Varianten

Der elektronische Handel im Internet ist durch Verbraucherschutzgesetze reglementiert. Im Besonderen gilt für den Handel zwischen Unternehmen und Endverbrauchern, B2C, der nach dem Fernabsatzgeschä ft § 13 ff BGB geregelt ist. In Verbindung mit dem Fernabsatzgesetz weist der Gesetzgeber auf die besondere Informationspflicht des Unternehmens und auf das Widerrufrechts des Endverbrauchers hin.

Informationen zum Artikel
Deutsch: E-Commerce
Englisch: electronic commerce - eCommerce
Veröffentlicht: 21.10.2013
Wörter: 323
Tags: E-Services
Links: Elektronischer Datenaustausch, Medium, Transaktion, Elektronischer Marktplatz (EM), Information
Übersetzung: EN
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