Das Doppelstromverfahren ist ein Übertragungsverfahren in Basisbandsystemen. Beim Doppelstromverfahren werden, im Gegensatz zum Einfachstromverfahren, den übertragenen Digitalsignalen zwei Spannungspegel zugeordnet.
Die logische »1« ist durch eine positive Spannung gekennzeichnet, die logische »0« durch eine negative Spannung. Die Entscheidungsschwelle ist beim Doppelstromverfahren der Nulldurchgang. Nachteilig bei diesem Verfahren ist, dass lange 0- oder 1-Folgen als Gleichstromanteil mit übertragen werden müssen, was in der Praxis zu Schwierigkeiten führt.