DSig (Digitale Signatur)

digital signature

Bei der digitalen Signatur (DSig) oder der elektronischen Unterschrift handelt sich um einen asymmetrischen elektronischen Schlüssel, der die Identität des Benutzers sicherstellt. Der Schlüssel wird mit dem privaten Schlüssel des Absenders verschlüsselt und vom Empfänger mit dem öffentlichen Schlüssel gelesen.

Einfache digitale Signatur
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Mit der digitalen Signatur können elektronische Dokumente so gesichert werden, dass Änderungen am Inhalt sofort erkannt werden. Eine weitere Forderung besagt, dass der Unterzeichner eindeutig erkannt werden muss und identifizierbar ist.

Vom Verfahren her wird für das Dokument der Hashwert ermittelt und mit dem geheimen Schlüssel des Benutzers verschlüsselt. Dieses neue verschlüsselte Dokument wird mit dem Originaldokument übertragen. Der Empfänger berechnet ebenfalls den Hashwert aus dem Originaldokument, entschlüsselt mit dem öffentlichen Schlüssel das verschlüsselte Dokument und vergleicht beide.

Prinzipielle Arbeitsweise der digitalen Signatur
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Die digitale Signatur ist in einer EU-Richtlinie festgelegt und muss die bereits erwähnten Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. In der EU-Richtline wird allerdings der Begriff elektronische Signatur benutzt.

Die personenbezogene Zuordnung des öffentlichen Schlüssels übernimmt ein Trustcenter, das ein Zertifikat ausstellt. Der Namen des Zertifikat-Inhabers sowie dessen Zeichnungsberechtigung können im Trustcenter hinterlegt werden. Der geheime Schlüssel kann auf einer Chipkarte gespeichert und durch biometrische Daten, Passwörter u.ä. gesichert sein. Die Trustcenter haften für die Richtigkeit der Zertifikate. Die Mitgliedstaaten können den Einsatz elektronischer Signaturen im öffentlichen Bereich zusätzlichen Anforderungen unterwerfen. Sie gelten in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel.

Die digitale Signatur wird im § 2 des Signaturgesetzes (SigG) wie folgt definiert: Eine digitale Signatur im Sinne dieses Gesetzes ist ein mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel zu digitalen Daten, das mit Hilfe eines zugehörigen öffentlichen Schlüssels, der mit einem Signaturschlüssel-Zertifikat einer Zertifizierungsstelle oder der Behörde nach § 3 versehen ist und den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten erkennen lässt.

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