Confirmed Opt-In

Die Zusendung von Online-Werbung ist durch gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt. Danach bedarf es einer Zustimmung des Endbenutzers. Diese Einwilligung, mit der der Verbraucher seine Kontaktdaten bestätigt der Zusendung von Online-Werbung zustimmt, wird mit Opt-In bezeichnet.

Für das Opt-In gibt es zwei Varianten: das Confirmed Opt-In und das Double Opt-In ( DOI). Beim Confirmed Opt-In wird eine E-Mail als Bestätigung mit den angegebenen Nutzerdaten an die Kontaktdaten gesandt in der die Eintragung bestätigt wird. Antwortet der Angemailte nicht, dann gilt dies als Zustimmung zum Opt-In.

Anders ist es beim Double Opt-In. Bei diesem Verfahren muss der Angemailte die Opt-In bestätigen. Sind die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft oder kann der E-Mail- Empfänger nicht eindeutig zugeordnet werden, dann kann er dies über die E-Mail- Antwort korrigieren. Beim Double-Opt-In sind die Konversionsraten relativ gering.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Confirmed Opt-In
Englisch: confirmed opt-in
Veröffentlicht: 10.02.2013
Wörter: 131
Tags: Mail-Dienste
Links: Online-Werbung, Opt-In, Double Opt-In, domain of interpretation (IPsec) (DOI), Elektronische Post
Übersetzung: EN
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