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Chipkarte

chip card

Chipkarte ist der Oberbegriff für verschiedenste Plastikkarten, die Mikrochips für die Datenspeicherung haben und eventuell mit einer eigenen Zentraleinheit (CPU) ausgestattet sind. Die Chipkarten, die für spezielle Anwendungen einen Datenspeicher benutzen, heißen Speicherkarten, die Chipkarten mit Zentraleinheit sind Smartcards oder Mikroprozessorkarten.


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Chipkarte als Speicherkarte
Chipkarte als Speicherkarte lexikon, kompendium, computer, it, elektronik

Die Chipkarte kann als Weiterentwicklung der Magnetkarte angesehen werden, sie hat wie diese eine von der ISO standardisierte Größe von 85,6 x 53,58 x 0,76 mm. Dieses Standardformat wird als ID1-Karte bezeichnet. Daneben gibt es noch das kleinere, allerdings selten verwendete ID00-Format und das ID000-Format, das in SIM-Karten eingesetzt wird. Sie bestehen aus Polyvinylchlorid (PVC), das gut verarbeitet werden kann und sich am besten für die hohen Beanspruchungen eignet. Wegen der Umweltunverträglichkeit werden Chipkarten auch aus Polycarbonat (PC), Polyethylenterephtalat (PET) und anderen Materialien hergestellt.

Chipkarten unterscheiden sich gegenüber Speicherkarten durch die Zentraleinheit hinsichtlich des Chips in der Speicherkarte, die ausschließlich Speicherfunktionen erfüllen und Prozessorkarten, die Daten speichern und verarbeiten können, wie die Smartcard.

Aufbau einer Chipkarte
Aufbau einer Chipkarte lexikon, kompendium, computer, it, elektronik

Chipkarten werden im elektronischen Zahlungsverkehr bei E-Commerce eingesetzt, ebenso für die elektronische Zugangskontrolle oder als Wegfahrsperre in Pkws. Darüber hinaus finden sie Verwendung als Signaturkarten. Auf ihnen können neben persönlichen Informationen auch geheime Daten, Verschlüsselungs-Algorithmen und digitale Zertifikate gespeichert werden. Bei der chipbasierten Überweisung erstellt die Banking-Software aus den Nutzereingaben eine elektronische Überweisung. Die Banking-Software benötigt für die Freigabe eine digitale Signatur der Chipkarte. Der Zugriff auf die digitale Signatur setzt die Authentifizierung des Benutzers voraus, im Allgemeinen über die persönliche Identifikationsnummer (PIN). Anschließend sendet das Banking-Programm die Daten an den Chip, der daraus eine digitale Signatur erstellt. Je nach Anforderung kann er die Daten aber auch verschlüsseln. Die Überweisungsdaten werden dann mittels der Banking-Software an die Bank übertragen, die den Auftrag dann ausführt. Die Transaktion erfolgt über ein Chipkartenterminal oder Smartcard-Lesegerät.

Die Spezifikationen für die Nutzung einer Chipkarte mit digitaler Signatur sind in DIN 17.4 definiert. Es gibt kontaktbehaftete und kontaktlose Chipkarten.

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