Batterieverordnung (BattV)

Die Batterieverordnung (BattV) ist eine EU- Richtlinie, die vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde und als gesetzliche Vorschrift umgesetzt wurde. In der Batterieverordnung ist die Behandlung, der Umgang, Einsatz und die Entsorgung von Batterien geregelt.

Da Batterien umweltschädliche Elektrolyte enthalten ist der Entsorgung und dem Recycling besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So beschreibt §7 die Verpflichtung des Endverbrauchers verbrauchte Batterien an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.

In der Batterieverordnung geht es um Batterien und Akkus und um Geräte mit fest eingebauten Batterien. Die Verodnung betrifft den Handel und die Endverbraucher gleichermaßen und regelt die Pflichten bei der Rücknahme und Verwertung, die Kennzeichnungs- und Hinweispflicht hinsichtlich der enthaltenen Schadstoffe und der Batterieentsorgung und das Nutzungsverbot von bestimmten Batterien. So wird in der Batterie-Richtlinie die Verbreitung von Batterien mit einem hohen Quecksilber- oder Cadmiumgehalt eingeschränkt.

Die erste Ausführung der Batterieverordnung stammt aus dem Jahr 1998, die aktuelle Fassung aus dem Jahr 2002.

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Informationen zum Artikel
Deutsch: Batterieverordnung - BattV
Englisch: battery policy
Veröffentlicht: 30.08.2012
Wörter: 161
Tags: Standards, Empfehlungen Batterien, Akkus
Links: Endanwender, Richtlinie, Indium, Batterie, Elektrolyt
Übersetzung: EN
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