Ultraviolett

Ultraviolett (UV) gehört wie Infrarot zu den für das menschliche Auge nicht sichtbaren Licht. Es hat kürzere Wellenlängen als die des sichtbaren Spektrums, diese liegen oberhalb von der Farbe Magenta.

Ultraviolett liegt bei Wellenlängen zwischen etwa 100 nm und 380 nm, das entspricht einem Frequenzbereich zwischen 30 PHz (Petahertz) und 789 THz ( Terahertz). Der UV-Bereich ist nach DIN 5031 in drei Wellenlängenbereiche eingeteilt, die mit UV-A, UV-B und UV-C bezeichnet und denen verschiedene Wellenlängen zugeordnet sind.

Spektralbereich von sichtbarem und nicht-sichtbarem Licht

Spektralbereich von sichtbarem und nicht-sichtbarem Licht

So liegt die relativ sonnenlichtreiche UV- Strahlung von UV-A zwischen 315 nm und 380 nm und verursacht die Bräunung der Haut. Die UV-A-Strahlung gilt als unschädlich. UV-B mit Wellenlängen zwischen 280 nm und 315 nm erreicht die Erdoberfläche und ist energiereicher als UV-A. UV-C ist mit Wellenlängen zwischen 100 nm und 280 nm das kurzwelligste UV-Licht und wird in der Erdatmosphäre absorbiert. Die Strahlung im UV-C-Wellenlängenbereich kann von Menschen nicht wahrgenommen werden. Allerdings kann diese kurzwellige Strahlung Molekülketten und somit das Erbgut zerstören und ist daher schädlich für den Menschen. Andererseits können mit UV-C-Licht Viren und Bakterien abgetötet werden.

Übersicht über die UV-Bereiche

Übersicht über die UV-Bereiche

Neben dem hier behandelten Ultraviolett gibt es noch das extreme Ultraviolett-Licht ( EUV), das Wellenlängen zwischen 10 nm und 100 nm hat und in der Halbleiter-Lithografie zur Erhöhung der Integrationsdichte eingesetzt wird.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Ultraviolett
Englisch: ultraviolet - UV
Veröffentlicht: 30.05.2020
Wörter: 223
Tags: NT-Grundlagen
Links: Infrarot, Licht, Wellenlänge, Farbe, Magenta
Übersetzung: EN
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