Telemediengesetz (TMG)

Das Telemediengesetz (TMG) regelt die allgemeinen Informationspflichten von Telemedien- Dienstanbietern. Dazu gehören das Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen, der Datenschutz, die Kündigungsrechte, die Widerspruchsfrist usw.

So geht es unter dem Punkt Datenschutz um die Nutzerrechte und die Behandlung sensibler Personen- und Unternehmensdaten sowie deren Speicherung und Weitergabe. Letzteres auch an staatliche Stellen zum Zwecke der Strafverfolgung.

Das Telemediengesetz gilt ausschließlich für geschäftsmäßige Telemedien und kommt immer dann zur Anwendung, wenn Dienste oder Waren gegen Entgelt angeboten werden. In diesem Kontext sind Online-Versteigerungen und Online-Bestellungen, kostenpflichtige Informationen und Suchfunktionen, Werbe-E-Mails, Teleshopping und einige andere zu nennen. Broadcast-Dienste wie Rundfunk oder Fernsehen und im Internet übertragene Broadcast-Dienste fallen nicht unter das Telemediengesetzt. Dagegen befasst es sich mit der Problematik von Spam-Mails.

Das in 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz löst das bisher geltende Teledienstgesetz ( TDG) und den Mediendienstestaatsvertrag ( MDStV) ab.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Telemediengesetz - TMG
Englisch:
Veröffentlicht: 17.04.2012
Wörter: 145
Tags: Tk-Dienste
Links: trunk media gateway (NGN) (TMG), Dienstanbieter (DA), Datenschutz, Dienst, Indium
Übersetzung: EN
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