Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zielt auf den Medieninhalt ab. In ihm werden die Meinungsvielfalt, die inhaltlichen Anforderungen an die Rundfunk- und Fernsehprogramme und die Zulassungsbedingungen für Programmanbieter geregelt. Eingeschlossen sind spezielle frei zugängliche, verschlüsselte oder gegen Bezahlung zu empfangende Programme wie Pay-TV, Pay-per-View, Videotext und Radiotext.