Die Bezeichnung Postmaster wird im Kontext mit E-Mails benutzt und zwar für die Person, die für den Mail-Server zuständig ist, und auch für den personenbezogenen Teil von E-Mail-Adressen, bei denen der richtige Nutzername unbekannt ist.
E-Mail-Adressen setzen sich zusammen aus der Personenkennung, beispielsweise dem Nutzernamen, dem at-Zeichen @), der Hostadresse und der Top Level Domain ( TLD). Das Simple Mail Transfer Protocol ( SMTP) sieht vor, dass, wenn die Benutzerkennung unbekannt ist, diese durch "Postmaster" ersetzt werden kann. Die E-Mail wird dann an den Mail-Verantwortlichen oder den Webmaster weitergeleitet. Die Postmaster-Kennung ist im RFC 822 für E-Mails geregelt.
Ist beispielsweise die E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters von ITWissen nicht bekannt, dann kann die Mail mit der E-Mail-Adresse postmaster@itwissen.info versandt werden.