Opt-In

Opt-In ist ein Bestätigungskonzept für die Aufnahme von Werbekontakten. Dieses Konzept erfüllt die gesetzgebenden Bestimmungen nach denen für das Zusenden von Online-Werbemaßnahmen die Einwilligung des Endbenutzers erforderlich ist. In Deutschland dürfen Online-Werbemaßnahmen wie Newsletter, Kurznachrichtendienste ( SMS), Werbemails oder E-Mails nur nach erklärter Zustimmung des Verbrauchers zugesandt werden. Das ist in Paragraph 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt.

Bei Opt-In bestätigt der Verbraucher mit seinen Kontaktdaten, dass er die Zusendung von Online-Werbung akzeptiert. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Kontaktdaten falsch eingetragen sein können oder der Anmeldende Kontaktdaten von anderen Personen benutzt. Um solche fehlerhafte und vorsätzlich falsche Angaben und den damit verbundenen Arbeitsaufwand auszuschließen, gibt es für das Opt-In-Verfahren zwei Varianten: Die erste Variante ist das bestätigte Opt-In, das Confirmed Opt-In, und die zweite Variante das Double Opt-In ( DOI).

Beim Confirmed Opt-In wird eine E-Mail als Bestätigung mit den angegebenen Nutzerdaten an die Kontaktdaten gesandt in der die Eintragung bestätigt und die Einwilligung für Online-Werbung oder den Versand von Newslettern gegeben wird. Der E-Mail- Empfänger müsste der E-Mail widersprechen, wenn er keine Online-Werbung mehr empfangen möchte. Anders ist es beim Double Opt-In, das erst dann wirksam wird, wenn der Mail-Empfänger das Opt-In bestätigt. Sind die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft oder kann der E-Mail-Empfänger nicht eindeutig zugeordnet werden, dann kann der Angemailte dies über die E-Mail- Antwort korrigieren oder sein Opt-Out geben, damit er keine weitere Online-Werbung erhält.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Opt-In
Englisch: opt-in
Veröffentlicht: 10.02.2013
Wörter: 251
Tags: Webservices
Links: Indium, Online, Kurznachrichtendienst, service management system (IN) (SMS), Online-Werbung
Übersetzung: EN
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