Lichtschranke (Alarmanlage)

Eine Lichtschranke ist eine optische Sperre, die durch einen Lichtstrahl gebildet wird. Der Lichtstrahl wird von einem optischen Sender erzeugt und einer optischen Empfangseinrichtung empfangen und detektiert.

Der Lichtstrahl dient als Begrenzungsschutz für den Zutritt zu einem Objekt, einem Haus, einer Eingangstür oder einer anderen Einrichtung. Die Lichtstrahlunterbrechung kann aber auch für andere Zwecke, wie das Zählen von Objekte in der Produktion, eingesetzt werden. Sobald der Lichtstrahl durch eine Person, ein Tier oder ein Objekt unterbrochen wird, detektiert der Empfänger dies und löst ein Signal aus, das zu einer Aktion - beispielsweise das Öffnen einer Tür, das Abschalten einer Maschine oder das Einschalten der Wasserspülung - oder zur Auslösung eines Alarms führen kann. Lichtschranken, die der Einbruchssicherung dienen, benutzen Infrarotlicht, damit Einbrecher nicht auf die Lichtsperren nicht sehen können.

Als optische Sender kommen Infrarot-LEDs zum Einsatz, als optische Empfänger Fotodioden und Fototransistoren. Fremdlicht wird durch eine Lichtbündelung ausgefiltert.

Lichtschranken können nicht nur zwischen zwei Punkten erreichtet werden, sondern mit Spiegeln reflektiert oder auch um Ecken herum geführt werden. Bei den reflektierenden Lichtschranken bilden Sender und Empfänger eine Einheit. Der Lichtstrahl wird dabei von einem Spiegel an einer gegenüberliegenden Wand wieder zurück zur Sende-Empfangseinheit reflektiert.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Lichtschranke (Alarmanlage)
Englisch: light barrier
Veröffentlicht: 19.10.2015
Wörter: 212
Tags: Gebäudeelektronik
Links: Sperre, Sender, Objekt, Objekt, Empfänger
Übersetzung: EN
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