Fernmeldeanlagengesetz (FAG)

Das Fernmeldeanlagengesetz (FAG) von 1928 hatte seine Gültigkeit bis ins Jahr 1996 vor Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Es regelte damals den Einsatz, das Errichten und den Betrieb von Fernmeldeanlagen. Dazu gehörte auch die Festlegung der Störstrahlung und der Nachweis für die Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte durch eine Baumusterprüfung und die Zulassung der Produkte.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Fernmeldeanlagengesetz - FAG
Englisch:
Veröffentlicht: 26.11.2007
Wörter: 55
Tags: Telekommunikation
Links: Telekommunikationsgesetz (TKG), Zulassung,
Übersetzung: EN
Sharing: