Elektronische Gesundheitsakte (eGA)

Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) ist ein persönliches Versichertendokument, in dem medizinische Patientendaten eingetragen werden. Auf dieses Dokument hat der Versicherte selbst Zugriff über das Internet und kann den Personenkreis bestimmen, der das Dokument einsehen kann.

In der elektronischen Gesundheitsakte werden medizinische Patientendaten und Befunde gespeichert und stehen nach Freigabe Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zur Verfügung. Behandelnde Ärzte können mit Patientenerlaubnis ihre Befunde in die elektronische Gesundheitsakte übertragen.

Die elektronische Gesundheitsakte soll den Abruf wichtiger Patientenunterlagen beschleunigen, so dass Ärzte die Daten zeitnah und ortsunabhängig abrufen und für die Behandlung oder einen Eingriff nutzen können. Sie soll den Verwaltungsaufwand für die Versicherten verringern, eine Doppelbehandlung vermeiden, die Kommunikation unter den beteiligten Institutionen vereinfachen und postalisches Versenden von Krankenakten und medizinischen Dokumenten überflüssig machen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Kommunikation zwischen Hausarzt und Facharzt, die bisher entweder telefonisch oder über den Versicherten erfolgt.

Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte ( EPA) gibt die elektronische Gesundheitsakte dem Versicherten eine Kostenübersicht, er kann alle Kontakte auflisten, seine persönliche Gesundheitsgeschichte dokumentieren und bei seiner Terminplanung unterstützt werden.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Elektronische Gesundheitsakte - eGA
Englisch:
Veröffentlicht: 28.03.2013
Wörter: 182
Tags: Medizintechnik
Links: Dokument, Internet, Indium, Daten, Kommunikation
Übersetzung: EN
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